Im Gesellschaftsrecht kann man die Körperschaften und die Personengesellschaften unterscheiden. Grundform der Personengesellschaften ist die im BGB geregelte GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die wohl bekannteste Körperschaft ist die GmbH. Eine Sonderform der GmbH ist die UG (Unternehmergesellschaft) daneben gibt es die Aktiengesellschaft, die Stiftung, den Verein und zahlreiche andere Rechtsinstitute wie auch ausländische Gesellschaftsformen (Ltd, uvm.) |
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